Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jordan Immobilien Group GmbH

Stand 12/2020

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

3. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision an uns zu zahlen.

4. Entstehen eines Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist, hierbei genügt Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt, des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag oder den von uns hergestellten Kontakt zurückzuführen sind.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % Zinsen über den jeweiligen Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine einfache Vertragsabschrift.

7. Provisionssätze

Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom Abnehmer (Käufer, Mieter, Vermieter, Erwerber von Rechten etc.) im Erfolgsfalle an uns nachfolgende Provision zu zahlen. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Wenn der Makler Provision von beiden Kaufvertragsparteien bekommen möchte, muss jede Partei die Hälfte bezahlen. Wenn er gegenüber einer Partei auf die Provision verzichtet, gilt dieser Verzicht auch gegenüber der anderen Partei (656 c BGB).Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt (§ 656 d BGB). Kauf Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und grundstückgleichen Rechten errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Verkäufer und Käufer je 3 % zzgl . gesetzliche Mehrwertsteuer.

Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten je 3 % des Wertes des Erbbaurechtes zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, welcher sich aus der Kapitalisierung des Erbbauzinses unter Berücksichtigung der Laufzeit und ggf. aus dem Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechts ergibt, zahlbar vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten. An- und Vorkaufsrecht Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufs-rechten 1 % zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, berechnet vom Verkaufswert oder in Ermangelung eines solchen vom Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten. Vermietung und Verpachtung gewerbliche Flächen

  • Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Vertragsjahren 3,0 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer vom Mieter.
  • Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über 5 Vertragsjahren 3,5 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer vom Mieter.
  • Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit ab 10 Vertragsjahren 4,0 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer vom Mieter.
  • Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen 0,5 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer vom Mieter.
  • Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete.

Vermietung von Wohnraum Bei Mietverträgen unabhängig von der Laufzeit 2 Nettomonatsmieten zzgl. ges. Mehrwertsteuer vom Besteller. Optionen und Vormietrechte Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Flächen oder Laufzeiten bzw. bei Vormietvereinbarungen eine weitere Monatsmiete zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer vom Mieter, unabhängig davon, ob diese Vereinbarung selbstständig oder in einem Mietvertrag mit fester Grundlaufzeit getroffen wird.

8. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur für den Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 2 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

10. Kundenidentifikation

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, gem. dem Geldwäschegesetz (GwG), unsere Kunden zu identifizieren. Sie verpflichten sich, uns alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen und uns Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

11. Energieausweis

Sie verpflichten Sie sich, zum Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie vorzulegen. Sollten wir wegen fehlenden oder unrichtigen Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichern Sie uns Schadensfreistellung zu.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Kassel.

13. Schriftformklausel

Irgendwelche Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Zusätzliche Regelungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, dass die Schriftformklausel aufgehoben wird.

14. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.